Aktenzeichen X B 101/14

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RCNFL4F5DDB9K5KQW4

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 14.03.2016

Zurückweisung einer natürlichen Person als Prozessbevollmächtigter (hier: niederländischer "Belastingadviseur") - Darlegungsvoraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde in Fällen einer bereits anderweitig erfolgten Vorlage zur Vorabentscheidung an den EuGH (Fallgruppe der Offenkundigkeit) - Auswirkungen des EuGH-Urteils X-Steuerberatungsgesellschaft

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