Aktenzeichen V ZR 302/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:230218UVZR302.16.0
RCN:
RCNFK67J6DMACXEJFE

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 23.02.2018

Abtretung einer Grundschuld: Aufrechnung des Grundstückseigentümers gegenüber dem Grundschuldzessionar mit einer ihm gegen den Grundschuldzedenten zustehenden Forderung; unentgeltlich oder rechtsgrundlos erfolgte Abtretung

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Verfahrensgang

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Az. V ZR 302/16
Bundesgerichtshof, V ZR 302/16, 23.02.2018.
Az. 17 U 87/15
Oberlandesgericht Köln, 17 U 87/15, 21.11.2016.
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