Aktenzeichen 27 W (pat) 520/15

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RCNFJLWXH4GQQKXNCP

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 07.06.2016

Markenbeschwerdeverfahren – "LASER FABRIK" – Antrag auf Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung der Beschwerdegebühr – Beauftragung einer Überweisung erst am Tage des Fristablaufs – verspätete Zahlung - Verschulden des Bevollmächtigten – Verschulden ist Markeninhaber zuzurechnen – Verstoß gegen die anwaltliche Sorgfaltspflichten – keine Wiedereinsetzung – zu den erhöhten Anforderungen an die Organisation des Bewirkens der Zahlung bei Beauftragung der Zahlung erst am Tag des Ablaufs der Frist

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