Aktenzeichen XI ZB 12/13

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RCN:
RCNFGR8BLX6L4LEZC6

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 18.02.2014

Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Wegfall der Pflicht zur Fristenkontrolle bei Handaktenvorlage

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Verfahrensgang

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Az. XI ZB 12/13
Bundesgerichtshof, XI ZB 12/13, 18.02.2014.
Az. 9 U 103/13
Oberlandesgericht Hamm, 9 U 103/13, 14.03.2014.
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