Aktenzeichen II ZR 174/11

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RCNFDYFVAKSD8Y36UT

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 18.02.2014

Austrittserklärung eines GmbH-Gesellschafters: Austrittsrecht bei Vorliegen eines wichtigen Grundes; Wirksamkeit des Austritts ohne wichtigen Grund bei Annahme durch die Gesellschaft; Abfindungsanspruch des Gesellschafters und Verwertung seines Geschäftsanteils nach Austritt ohne wichtigen Grund

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Verfahrensgang

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Az. II ZR 174/11
Bundesgerichtshof, II ZR 174/11, 18.02.2014.
Az. 23 U 750/11
OLG München, 23 U 750/11, 06.07.2017.
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