Aktenzeichen 1 BvQ 124/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2020:qk20201109.1bvq012420
RCN:
RCNFCUJ5JWS4CA4NBF

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Bundesverfassungsgericht: Ablehnung einstweilige Anordnung vom 09.11.2020

Erfolgloser Eilantrag bzgl eines verwaltungsgerichtlichen Normenkontrollverfahrens - Verletzung des Gehörsanspruchs durch Verneinung der Beteiligungsfähigkeit kommunaler Ratsfraktionen nicht substantiiert dargelegt

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