Aktenzeichen 3 AZR 370/08

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RCN:
RCNFCSWPRMU582F3DB

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Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 20.04.2010

Betriebliche Altersversorgung - Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten - Besitzstand aus der bisherigen VAP-Zusatzversorgung

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