Aktenzeichen X ZR 88/12

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 28.05.2013

Internationale Zuständigkeit für die Geltendmachung von Ansprüchen eines Verbrauchers gegen einen Reiseveranstalter aus einem Vertrag über die zeitweise Überlassung eines in einem andern Mitgliedstaat der Europäischen Union gelegenen und einem Dritten gehörenden Ferienhauses

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