Aktenzeichen VII ZR 187/11

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RCN:
RCNFB96WZQUD4EXYH2

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 20.12.2012

Sicherung von Baugeldforderungen: Baugeldverwendungspflicht für vom Darlehensnehmer nicht abgerufene Darlehensbeträge

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