Aktenzeichen 2 StR 259/23

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2023:121023B2STR259.23.0
RCN:
RCNF9BN63FMB9P8FNN

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 12.10.2023

Strafverurteilung wegen Betäubungsmitteldelikt: Einziehung von Tatobjekten nach Verfahrensbeschränkung

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