Aktenzeichen B 3 KR 2/15 R

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BSG:2015:300915UB3KR215R0
RCN:
RCNF8LD8EPYL7NHBS6

Verknüpfte Entscheidungen

Bundessozialgericht: Urteil vom 30.09.2015

Krankenversicherung - Heilmittelversorgung - Nichteinigung über Vertragspreise - Recht auf Durchführung eines Schiedsverfahrens steht ausschließlich Verbänden der Leistungserbringer zu, keinen einzelnen Leistungserbringern oder Zusammenschlüssen (hier: Interessengemeinschaft von Ergotherapeuten in Form einer GbR) - Recht auf Abschluss von Einzelverträgen neben oder anstelle von Kollektivverträgen - Verfassungsmäßigkeit

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