Krankenversicherung - Heilmittelversorgung - Nichteinigung über Vertragspreise - Recht auf Durchführung eines Schiedsverfahrens steht ausschließlich Verbänden der Leistungserbringer zu, keinen einzelnen Leistungserbringern oder Zusammenschlüssen (hier: Interessengemeinschaft von Ergotherapeuten in Form einer GbR) - Recht auf Abschluss von Einzelverträgen neben oder anstelle von Kollektivverträgen - Verfassungsmäßigkeit
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