Aktenzeichen B 2 U 9/20 R

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNF87QREVD9BA7R5U

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Bundessozialgericht: Urteil vom 28.06.2022

Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Minderung der Erwerbsfähigkeit - posttraumatische Belastungsstörung - Trauma - Ermittlungen zum konkreten Unfallhergang - erforderliche Klassifizierung der Gesundheitsstörungen nach etablierten Diagnosesystemen - DSM-V - ICD-10-GM - AWMF-Leitlinien - aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisstand - allgemeiner wissenschaftlicher Konsens zum DSM-V - sozialgerichtliches Verfahren - Pflicht der Gerichte zur Prüfung der Aktualität bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung - generelle Tatsachen - keine Bindungswirkung für das Revisionsgericht - Vorziehen eines nichtärztlichen Gutachtens vor einem Facharztgutachten - besonderer Begründungsbedarf - Auslegung eines Verwaltungsakts - Ablehnung einer Unfallrente - inzidente Anerkennung eines Arbeitsunfalls - Zurückverweisung

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