Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 22.03.2016
Nichtannahmebeschluss: Feststellungsantrag gem § 119a Abs 1 S 1 StPO als Teil des Rechtswegs iSd § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG - Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung
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