Aktenzeichen IX ZR 21/12

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RCNF4VX9YHWKR6VG7P

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 20.12.2012

Insolvenzanfechtung gegenüber einer kreditgebenden Bank: Anfechtbarkeit der Abtretung von Ansprüchen aus einer Lebensversicherung sowie der Weiterzahlung der Versicherungsprämien zur Sicherung eines Darlehens an einen Dritten

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