Aktenzeichen 6 StR 503/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2023:260123B6STR503.22.0
RCN:
RCNF36EDEU9T2AS35R

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 26.01.2023

Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Voraussetzungen einer Einziehung des Wertersatzes

Öffnen
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.