Aktenzeichen M 6b K 14.2446

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RCNEZZDZZCU3W5EK3C

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VG München: Urteil vom 22.04.2015

Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, Hinterlegung, Rechtmäßigkeit, Rundfunkgebühr, Rundfunkgebührenrecht, Rundfunkteilnehmer, Säumniszuschlag, Rundfunkbeitrag

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