Aktenzeichen V ZR 278/14

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:150116UVZR278.14.0
RCN:
RCNEYYXPLFFYTALWZK

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 15.01.2016

Sittenwidrigkeit eines Immobilienkaufvertrages: Berücksichtigung der vom Verkäufer übernommenen Erwerbsnebenkosten bei der Prüfung eines auffälligen Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung

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Verfahrensgang

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Az. V ZR 278/14
Bundesgerichtshof, V ZR 278/14, 15.01.2016.
Az. 22 U 81/13
Oberlandesgericht Hamm, 22 U 81/13, 13.11.2014.
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