Aktenzeichen XII ZR 148/09

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RCNEY2GSVFEQRBVTKG

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 15.09.2010

Verwirkung des Elternunterhalts: Schwere Verfehlung gegen den Unterhaltspflichtigen; Verschulden des Unterhaltsberechtigten; Ausschluss des Anspruchsübergangs auf den Sozialhilfeträger wegen unbilliger Härte

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Verfahrensgang

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Az. XII ZR 148/09
Bundesgerichtshof, XII ZR 148/09, 15.09.2010.
Az. 2 UF 241/08
Oberlandesgericht Hamm, 2 UF 241/08, 06.08.2009.
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