Aktenzeichen VI ZR 11/09

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RCNESY4AFD26MA8246

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 19.10.2010

Persönliche Haftung des Geschäftsführers der Treuhandkommanditistin einer Kapitalanlagegesellschaft: Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung von Kapitalanlegern durch unterlassene Aufklärung über eine Prüfung durch die BaFin

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Verfahrensgang

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Az. VI ZR 11/09
Bundesgerichtshof, VI ZR 11/09, 19.10.2010.
Az. 7 U 103/08
Oberlandesgericht Köln, 7 U 103/08, 04.12.2008.
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