Aktenzeichen X R 30/06

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RCNEPDZT325AHXWB6N

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 09.05.2012

(Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG im Veranlagungszeitraum (Erhebungszeitraum) 2001 - keine Berücksichtigung von Unterentnahmen aus Jahren vor 1999 - Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 52 Abs. 11 Satz 2 EStG i.d.F. des StÄndG 2001)

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