Aktenzeichen 5 StR 109/15

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RCN:
RCNENCEP9R27S2RXRP

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 14.04.2015

Betäubungsmitteldelikt: Abgrenzung der Abgabe von Betäubungsmittel an Minderjährige und des Überlassens an Minderjährige zum unmittelbaren Verbrauch; strafschärfende Wirkung für den "Normalfall" der Tatbestandsverwirklichung

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