Aktenzeichen 1 BvR 701/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2018:rk20180608.1bvr070117
RCN:
RCNEN7QQFDKTDHPDZH

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Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 08.06.2018

Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Entscheidung im schriftlichen Verfahren gem § 495a S 1 ZPO unter Übergehung eines Antrags auf mündliche Verhandlung gem § 495a S 2 ZPO - Gegenstandswertfestsetzung

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