Aktenzeichen B 8 SO 22/16 R

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BSG:2018:010318UB8SO2216R0
RCN:
RCNEMJ5BFHPBDL2XZ7

Verknüpfte Entscheidungen

Bundessozialgericht: Urteil vom 01.03.2018

(Sozialhilfe - Erstattungsanspruch des nachrangig verpflichteten Leistungsträgers - nachrangige Zuständigkeit des erstangegangenen Rehabilitationsträgers nach § 14 Abs 2 S 1 SGB 9 - Anwendbarkeit des § 14 SGB 9 auf vor dem 1.7.2001 begonnene Leistungsfälle - vorrangige örtliche Zuständigkeit eines anderen Rehabilitationsträgers - Einrichtungskette - gewöhnlicher Aufenthalt vor Inkrafttreten des SGB 12 in den neuen Bundesländern)

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