Aktenzeichen IV ZR 70/11

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RCNEMGMGLY22HZWF2H

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 23.11.2011

Deckungsklage gegen eine private Unfallversicherung auf Todesfallleistung: Beweislast des Versicherers hinsichtlich der Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen an der unfallbedingten Gesundheitsschädigung

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