Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Regelungen zur Eigenbeteiligung im Beihilferecht - hier: Eigenbeteiligung gem Art 96 des Bayerischen Beamtengesetzes (juris: BG BY) - keine Verletzung von Art 33 Abs 5 GG - Rüge der Verletzung weiterer Grundrechte (Art 2 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 S 1 GG) unsubstantiiert
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