Aktenzeichen W 8 K 22.30417

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNEK9NFCDFYBPP86T

Verknüpfte Entscheidungen

VG Würzburg: Entscheidung vom 08.06.2022

Iran, Untätigkeitsklage, nur Antrag, Asylverfahren weiterzubetreiben und zu bescheiden, Erledigung durch Ladung zur Anhörung, übereinstimmende Erledigungserklärung, Kostenentscheidung, erledigendes Ereignis durch Beklagte, kein zureichender Grund für Untätigkeit von über 20 Monaten, keine Entscheidung über Prozesskostenhilfeantrag nach Erledigung, keine Gegenstandswertfestsetzung mangels Antrags, reduzierter Gegenstandswert bei asylrechtlicher auf bloße Bescheidung beschränkter Untätigkeitsklage

Öffnen
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.