Aktenzeichen B 2 U 8/20 R

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RCNEFS2QCVETZ2DUMA

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Bundessozialgericht: Urteil vom 28.06.2022

(Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - objektivierte Handlungstendenz - Teilnahme an betrieblichem Fußballturnier - keine objektiv geschuldete Haupt- und Nebenpflicht aus dem Beschäftigungsverhältnis - kein Betriebssport - keine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung - keine Maßnahme des betriebliches Gesundheitsmanagements - keine Maßnahme der betrieblichen Gesundheitsförderung - Prävention gegenüber arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren gem § 14 SGB 7: kein eigenständiger Versicherungstatbestand)

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Verfahrensgang

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Az. 15 U 100/17
Oberlandesgericht Köln, 15 U 100/17, 11.09.2017.
Az. B 2 U 8/20 R
Bundessozialgericht, B 2 U 8/20 R, 28.06.2022.
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