Aktenzeichen IV ZR 283/11

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RCNEFMG4LKVLDHDEVB

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 18.04.2012

Flusskaskoversicherung: Anwendbarkeit der Schwesterschiffsklausel bei Führung der Schiffe als Schub- oder Koppelverband während des Schadensereignisses

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