Aktenzeichen 4 StR 267/11

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNEEPZHP3GV9XHL4R

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 01.06.2015

Pflichtverteidigervergütung: Voraussetzungen für die Bewilligung einer Pauschgebühr

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Verfahrensgang

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Az. 4 StR 267/11
Bundesgerichtshof, 4 StR 267/11, 01.06.2015.
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