Markenbeschwerdeverfahren – "ZOOM (Wort-Bild-Marke)/ZOOM" – zur rechtserhaltenden Benutzung – zur Warenähnlichkeit von Printmedien zu Papier für Kopierzwecke - keine Verwechslungsgefahr – zur Kostenentscheidung – Zulassung der Rechtsbeschwerde zur Sicherstellung einer einheitlichen Rechtsprechung
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