Aktenzeichen 5 StR 12/15

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RCNEC4ZUN6WGSAXZM6

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 24.02.2015

Sexuelle Nötigung eines Kindes: Erforderliche Feststellung zum Vorliegen eines entgegenstehenden Willens und zur Widerstandslosigkeit; Tateinheit zur Besitzverschaffung kinderpornographischer Schriften

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