Aktenzeichen 5 StR 531/13

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ECLI:
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RCN:
RCNEBDRMP4XPL4YC3R

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 25.11.2013

Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Vorliegen einer einzigen Bewertungseinheit

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