Aktenzeichen 4 StR 202/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:030817U4STR202.17.0
RCN:
RCNE992PU6B759ZSJH

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 03.08.2017

Revision in Strafsachen: Anforderungen an eine Verfahrensrüge der Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht durch die nach Zurückverweisung neubefasste Strafkammer

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