Aktenzeichen VI R 34/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BFH:2020:U.300920.VIR34.18.0
RCN:
RCNE8UUFUKC5XGRRQW

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 30.09.2020

(Keine allgemeine Änderungssperre durch § 41c Abs. 3 Satz 4 EStG)

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