(Gesetzliche Unfallversicherung - Höhe der Verletztenrente - Neuberechnung des Jahresarbeitsverdienstes - Diplom-Chemiker - Teilzeittätigkeit als wissenschaftliche Hilfskraft mit Abschluss - Maßgeblichkeit des zum Unfallzeitpunkt lebensstandardsichernden Entgelts ungeachtet späterer Promotion - Abgrenzung: Berufsausbildung und berufliche Weiterbildung - keine erhebliche Unbilligkeit iS von § 577 RVO - anzuwendendes Recht)
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