Aktenzeichen XII ZB 576/12

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RCNE6JR9V5EQUYFX55

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 20.11.2013

Personensorgeverfahren in Berlin: Vormundschaft über minderjährigen unbegleiteten Flüchtling; Beteiligung des Jugendamts; Beschwerdeberechtigung des zuständigen Jugendamtes

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