Aktenzeichen 11 W (pat) 14/09

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNE644J3FWPBXC7U6

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 28.10.2010

Patentbeschwerdeverfahren - "Unterbekleidungsteil" - Prioritätsrecht ist ein selbständiges, frei übertragbares Recht – zur Abtretung des Prioritätsrechts - Übertragung des Prioritätsrechts auf Rechtsnachfolger unabhängig von einer Übertragung der prioritätsbegründenden Voranmeldung oder des daraus entstandenen Vollrechts ist auch zur Inanspruchnahme einer inländischen Priorität zulässig - zur rechtswirksamen Inanspruchnahme der Priorität - Prioritätsrecht muss am Tag vor der Prioritätserklärung übertragen worden sein - Angabe des gesetzlichen Vertreters einer prozessunfähigen natürlichen Person ist für Patentanmeldungen nicht vorgeschrieben – Mangel der Prozessfähigkeit und die gesetzliche Vertretungsmacht kann nicht ohne Weiteres von Amts wegen berücksichtigt werden

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