Aktenzeichen IV ZR 110/10

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RCNE5C9B6XVMMYJ4UN

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 05.12.2012

Kirchliche Zusatzversorgungskasse: Höhe des Sanierungsgeldes als Grundentscheidung der Tarifvertragsparteien; Zahlungsverpflichtung von Beteiligten in einer Durchführungsvorschrift zu einer Satzungsbestimmung (hier: sog. "Beitragszuschuss Ost") als überraschende Klausel

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