Aktenzeichen V ZR 51/13

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RCN:
RCNE42ZPCG6G9DFL8Z

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 27.06.2014

Kündigung eines bei Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit vereinbarten Nutzungsvertrages mit dem Betreiber eines Golfplatzes: Umdeutung von wechselseitigen Kündigungserklärungen in einen Aufhebungsvertrag; Räumungsklage des Grundstückseigentümers/Erbbauberechtigten und Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten

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