Aktenzeichen 5 AZR 213/09

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ECLI:
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RCN:
RCNE2PRTP59QEU78JU

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Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 18.05.2011

Auslegung einer einzelvertraglichen Vergütungsabrede - Tarifsukzession - ergänzende Vertragsauslegung

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