Aktenzeichen IV R 34/09

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNE2N7Y9VWUM3FV6K

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 10.05.2012

(Änderung eines Feststellungsbescheids nach § 174 Abs. 4 AO, soweit die Gewinnausschüttung und die einbehaltenen Steuerabzugsbeträge in unterschiedlichen Feststellungsbescheiden berücksichtigt worden sind - Zuordnung der Anteile an einer Betriebsgesellschaft bei Vorliegen einer doppelten Betriebsaufspaltung - Kein Zuordnungswahlrecht bei Bilanzierungskonkurrenz - Auslegung eines Verwaltungsaktes durch das Revisionsgericht - Zeitraumbezogene Bindungswirkung des § 110 Abs. 1 FGO - (Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; sie war seit dem 15.08.2012 als NV-Entscheidung abrufbar))

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