Aktenzeichen IX B 202/09

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RCNDYGLN3ANTTX6QTM

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 10.06.2010

Keine fehlende Urteilsbegründung bei Übergehen vom FG nicht bedachter Gründe - Beweiswürdigung - Keine Revisionszulassung wegen Einwänden gegen die materiell-rechtliche Richtigkeit einer Schätzung

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