Aktenzeichen XII ZB 505/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:120521BXIIZB505.20.0
RCN:
RCNDU5ULHFCJ3MJFQR

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 12.05.2021

Öffentlich-rechtlichen Unterbringung in Bayern: Voraussetzung der Aufhebung einer freien Willensbestimmung aufgrund psychischer Krankheit

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