Aktenzeichen VIII R 45/11

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RCNDSZKNWGTJAQ3UNN

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 02.12.2014

(Verdeckte Gewinnausschüttung bei Scheckzahlungen einer GmbH zur Erfüllung privater Geschäfte des Gesellschafter-Geschäftsführers - Verdeckte Gewinnausschüttung bei Verzicht auf eine Kaufpreisforderung zugunsten einer Schwestergesellschaft - Keine notwendige Beiladung der Kapitalgesellschaft im die Einkommensteuer betreffenden Klageverfahren - Keine materielle Bindungswirkung durch § 32a KStG i.d.F. des JStG 2007)

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