Aktenzeichen VI ZB 40/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:190917BVIZB40.16.0
RCN:
RCNDREQEHGBTLKVKAS

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 19.09.2017

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Umfang der Prüfungspflicht des Rechtsanwalts bei in der Handakte befindlichem Vermerk über die Notierung der Berufungsbegründungsfrist im Fristenbuch

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Verfahrensgang

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Az. VI ZB 40/16
Bundesgerichtshof, VI ZB 40/16, 19.09.2017.
Az. 4 U 82/16
OLG Bamberg, 4 U 82/16, 17.08.2016.
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