Aktenzeichen VI R 49/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BFH:2019:U.030719.VIR49.16.0
RCN:
RCNDQQ3H672ZQMMYLK

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 03.07.2019

Abgrenzung zwischen gewerblicher und landwirtschaftlicher Tierhaltung bei einer Tierhaltungsgemeinschaft

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