Aktenzeichen VII ZB 45/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2023:300823BVIIZB45.21.0
RCN:
RCNDP2JBWY6TPW8LT8

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 30.08.2023

Grenzüberschreitende Zwangsvollstreckung: Vollstreckung aus einem Europäischen Vollstreckungstitel trotz vorheriger Versagung der Vollstreckbarerklärung der Entscheidung wegen eines Anerkennungshindernisses nach der EuGVVO

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