Aktenzeichen IX ZB 52/13

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 27.03.2014

Kostenfestsetzung für den Schuldneranwalt im Insolvenzeröffnungsverfahren nach Rücknahme eines Gläubigerantrages: Selbständige Streitwertfestsetzung durch den Rechtspfleger

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