Aktenzeichen B 6 KA 37/08 R

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BSG:2010:030210UB6KA3708R0
RCN:
RCNDKUQEEAJ5TRNHD3

Verknüpfte Entscheidungen

Bundessozialgericht: Urteil vom 03.02.2010

(Vertragsärztliche Versorgung - Regressbescheid gegen Gemeinschaftspraxis - Anfechtung durch ein Mitglied dieser Praxis - Frist für Prüfanträge in Prüfvereinbarung - keine Voraussetzung für Rechtmäßigkeit eines Arzneikostenregresses - Voraussetzung für Verordnung von Rezepturarzneimitteln bei Nichtvorliegen einer positiven Empfehlung iS des § 135 Abs 1 SGB 5 - Verordnungsregress setzt grundsätzlich weder Verschulden des Arztes noch eine Ermessensausübung der Prüfgremien voraus - keine Gegenrechnung der hypothetischen Kosten mit anderer zulässiger Therapie)

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