Aktenzeichen V ZR 55/13

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RCN:
RCNDGN2VRJAYRDLW7E

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 27.06.2014

Anfechtung wegen arglistiger Täuschung: Anpreisung von Kellerräumen als Wohnraum ohne baurechtliche Genehmigung; Beweislast des Käufers hinsichtlich nicht erfolgter Aufklärung über offenbarungspflichtigen Umstand

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Verfahrensgang

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Az. V ZR 55/13
Bundesgerichtshof, V ZR 55/13, 27.06.2014.
Az. 22 U 120/12
Oberlandesgericht Hamm, 22 U 120/12, 22.06.2015.
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